Schuldscheindarlehen
Der Bund schließt Schuldscheindarlehen mit Kreditinstituten, Versicherungsunternehmen und anderen institutionellen Investoren ab, wenn diese Form der Kreditaufnahme für den Bund zu einem Finanzierungsvorteil führt und eine entsprechende Nachfragesituation gegeben ist. In den letzten Jahren war die Kreditaufnahme durch Schuldscheindarlehen jedoch gering. Insgesamt reduzierte sich der Anteil der Schuldscheindarlehen an den Instrumenten zur Finanzierung der Bundesschuld von 2000 (73 Mrd. Euro) bis 2010 (etwa 12 Mrd. Euro) deutlich und verringerte sich seither geringfügig auf ein Niveau von etwas mehr als 4 Mrd. Euro (Stand Jahresende 2023).
Schuldscheindarlehen sind notenbankfähig. Um die Notenbankfähigkeit von bereits ausstehenden Schuldscheindarlehen nach Inkrafttreten der Leitlinie (EU) 2016/2298 der Europäischen Zentralbank sicherzustellen, wurde eine Aufrechnungsverzichtserklärung gegenüber der Bundesbank abgegeben. Ebenso wurden die Vertragsbedingungen für künftige Schuldscheindarlehen angepasst.
Zusatzemissionen des Bundes
Seit November 2022 diente der im Jahr 2020 im Zuge der Corona-Pandemie ins Leben gerufene Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) auch der Finanzierung von Maßnahmen zur Abfederung der Folgen der Energiekrise. Das Stabilisierungsfondsgesetz (StFG) wurde hierfür erweitert und sah für das Jahr 2022 eine Kreditermächtigung vor, um den WSF zweckgebunden mit zusätzlich 200 Mrd. € auszustatten (§ 26b StFG).
Dies erfolgte durch die Emission einer zusätzlichen Anleihe des Bundes („Zusatzemissionen / BZE“) in Höhe des Differenzbetrages aus dem Ermächtigungsrahmen von 200 Mrd. € abzüglich der bereits finanzierten Ausgaben. Die Zusatzemission ging direkt in den Bestand des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) über und wurde nicht am Markt verkauft oder für Repo-Geschäfte genutzt.
Ausstattungsmerkmale der Zusatzemission des Bundes
2023 wurde die dem WSF im Jahr 2022 zugeführte Zusatzemission dann entsprechend der tatsächlichen Ausgaben zurückgeführt. Dies geschah über unterjährige regelmäßige Löschungen in Höhe der abgerufenen Mittel. Am 19. Dezember 2023 wurde die am 28. Dezember 2022 begebene Zusatzemission mit einem Volumen von 136.935.607.513,70 € vollständig gelöscht.