Das geplante Emissionsprogramm für das kommende Kalenderjahr veröffentlicht der Bund bereits in der zweiten Dezemberhälfte des Vorjahres als Pressemitteilung und per Newsletter. Übersichtlich zeigt die Jahresvorausschau:
- den Typ des zu begebenden Bundeswertpapiers
- das angestrebte Nominalvolumen
- die Art und den Tag der Emission sowie
- den Fälligkeitstag
Im Jahresverlauf werden die einzelnen Quartale des Emissionskalenders zum Ende des jeweiligen Vorquartals nochmals separat veröffentlicht und bei Bedarf Anpassungen kommuniziert.
Bund: Bundesanleihe mit Laufzeit von 7, 10, 15 oder 30 Jahren, Bund/g: Grüne Bundesanleihe mit Laufzeit von 10 oder 30 Jahren, Bobl: Bundesobligation mit Laufzeit von 5 Jahren, Bobl/g: Grüne Bundesobligation mit Laufzeit von 5 Jahren, Schatz: Bundesschatzanweisung mit Laufzeit von 2 Jahren, Bubill: Unverzinsliche Schatzanweisung mit Laufzeit von 12 Monaten
Für die Multi-ISIN-Auktionen im 15- und 30-jährigen Laufzeitsegment werden die aufzustockenden Benchmark-Anleihen erst mit den Aktualisierungen der Quartalskalender konkretisiert. Sie erscheinen erst dann als Auktion in dieser Übersicht. Die zweite Anleihe der jeweiligen Multi-ISIN-Auktion wird erstmals in der Woche vor der entsprechenden Emission per Pressenotiz bekannt gegeben.
Für die Grünen Bundeswertpapiere (nur Emissionsdatum) sowie die als Syndikat geplanten Emissionen wird keine detaillierte Planung bekannt gegeben. Details werden in diesen Fällen kurzfristig vor der jeweiligen Transaktion kommuniziert.
Mit der frühzeitigen Veröffentlichung eines derart detailreichen Emissionskalenders für das gesamte Kalenderjahr unterstreicht der Bund seither seinen weltweit herausragenden Ruf als transparenter und äußerst verlässlicher Emittent. Seinen Investoren eröffnet er damit die Möglichkeit, ihre Inverstionsentscheidungen frühzeitig auf den Emissionsrhythmus für Bundeswertpapiere abzustimmen.
Obwohl der Bund stets beabsichtigt, die genannten Emissionsvorhaben soweit wie möglich durchzuführen, steht die Emissionsplanung unter dem Vorbehalt, dass sich die genannten Beträge und Termine je nach Finanzierungsbedarf und Liquiditätslage des Bundes sowie je nach Kapitalmarktsituation ändern können.