Dezember 2020
Die separate Kreditermächtigung des FMS zur Refinanzierung der Abwicklungsanstalten wird auf 60 Mrd. € verdoppelt. Da gleichzeitig die allgemeine Kreditermächtigung des FMS von ursprünglich 60 Mrd. € auf 30 Mrd. € reduziert wurde, änderte sich die Gesamtkreditermächtigung des FMS in Höhe von EUR 100 Mrd. € nicht.
März 2020
Das FMStFG wird in Folge der Corona-Pandemie durch das Gesetz zur Errichtung eines Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WStFG) geändert. Das FMStFG trägt seitdem den Namen „Gesetz zur Errichtung eines Finanzmarkt- und eines Wirtschaftsstabilisierungsfonds (StFG)“.
Januar 2019
Der FMS erhält eine separate Kreditermächtigung zur Refinanzierung der Abwicklungsanstalten über 30 Mrd. €.
Januar 2018
Mit dem Gesetz zur Neuordnung der Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSANeuOG) wird der Finanzagentur die Verwaltung des bisher bereits von ihr finanzierten und früher von der FMSA verwalteten FMS übertragen.
November 2014
Die FMSA wird nationale Abwicklungsbehörde in Deutschland. Infolgedessen kommt es zur Schließung des FMS für neue Maßnahmen zum 31.12.2015 (Änderung des FMStFG).
Dezember 2012
Das Dritte Finanzmarktstabilisierungsgesetz (FinStabG) verlängert die Frist zur Beantragung von Maßnahmen zur Finanzmarktstabilisierung ein weiteres Mal bis Ende 2014.
Februar 2012
Die Frist zur Beantragung von Maßnahmen zur Finanzmarktstabilisierung war zunächst bis zum 31. Dezember 2010 befristet. Das Zweite Finanzmarktstabilisierungsgesetz ermöglicht die "Wiedereröffnung" des FMS bis Ende 2012.
Oktober 2008
Inkrafttreten des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz (FMStFG) und Errichtung des Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS; öffentlich auch häufig als „SoFFin“ bezeichnet) mit einem Gesamtvolumen von 480 Mrd. €. Der FMS wurde zunächst durch die gemeinsam mit dem Fonds gegründete Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) verwaltet.