FMS auf einen Blick
Der FMS ist ein Sondervermögen des Bundes im Sinne von Artikel 110 Abs. 1 des Grundgesetzes.
Der Fonds war insgesamt für ein Volumen von bis zu 400 Mrd. € für Garantien und 80 Mrd. € für Rekapitalisierungen ausgelegt. In der Hochphase des FMS wurden daraus 168 Mrd. € an Garantien und 29,4 Mrd. € an Kapitalmaßnahmen gewährt. Dank der Rettungsmaßnahmen des FMS konnten der deutsche Bankensektor gestützt und Ansteckungseffekte auf andere Institute und die Realwirtschaft vermieden werden. Zeitweise wurden bis zu 25 % der Bilanzsumme der deutschen Kreditwirtschaft durch Maßnahmen des FMS stabilisiert, und damit auch die übrigen 75 % vor den verheerenden Effekten einer Destabilisierung des kompletten Finanzmarktes bewahrt werden. Dies ist ein besonders wichtiger Aspekt: Es ging nie darum, ein bestimmtes Kreditinstitut zu stützen. Mit Blick auf die engen Verflechtungen zwischen den Banken war es Ziel und Maßgabe des FMS, das gesamte deutsche Finanzsystem zu stabilisieren und somit einen Flächenbrand zu verhindern.
Es ist ein großer Erfolg, dass alle gewährten Garantien ohne auch nur einen Ausfall zurückgezahlt wurden. Das Instrument der Garantiegewährung hat sein Ziel, das Vertrauen unter den Banken auf die gegenseitige Zahlungsfähigkeit zu stützen, voll erreicht und sich als richtige Maßnahmen bestätigt. Der FMS hat Garantien mit einem maximalen Volumen von 168 Mrd. € gewährt und hieraus mehr als 2,0 Mrd. € an Garantieentgelten eingenommen. Allerdings stehen derzeit noch Kapitalmaßnahmen in Höhe von rund 13,8 Mrd. € aus.
In Summe beträgt der bis zum 31.12.2023 beim FMS aufgelaufene Fehlbetrag rund 21,6 Mrd. €. Die Höhe der für den Bund und die Länder daraus resultierenden haushaltswirksamen Belastungen wird erst bei der Auflösung und somit Abrechnung des FMS feststehen. Im Zuge der Bewältigung der Finanzmarktkrise wurde er mit Ablauf des Jahres 2015 für neue Maßnahmen geschlossen und seine Abwicklung eingeleitet.
Zum 01.01.2018 ging die Verwaltung des FMS von der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) auf die Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH über.