Deutscher und europäischer Rechtsrahmen für den WSF im Rahmen der Coronavirus-Pandemie
- Das Stabilisierungsfondsgesetz (StFG) bildet die rechtliche Grundlage für die Gewährung von Maßnahmen des WSF
- Spezifizierung in Form von Rechtsverordnungen:
- Wirtschaftsstabilisierungsfonds-Durchführungsverordnung (WSF-DV) regelt die Ausgestaltung sowie die spätere Beendigung der Stabilisierungsmaßnahmen
- Wirtschaftsstabilisierungsfonds-Übertragungsverordnung (WSF-ÜV) regelt die Zuständigkeiten
- Wirtschaftsstabilisierungsfonds-Kostenverordnung (WSF-KostV) regelt die Kostenerstattung an den Bund durch die Maßnahmenempfänger
- EU Temporary Framework for State Aid Measure inkl. der Ergänzungen setzt den Rahmen für Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft infolge der Coronavirus-Pandemie
- EU-Notifizierung des WSF ermöglichte die pandemiebedingte Stabilisierung von Unternehmen durch den WSF ohne Einzelnotifizierung durch die EU-Kommission unter bestimmten Bedingungen, die insbesondere in der Durchführungsverordnung aufgeführt sind
Rechtsrahmen für den WSF im Rahmen der Energiekrise
Die rechtliche Grundlage für die Finanzierung von Maßnahmen infolge der Energiekrise bildet der dritte Teil des Stabilisierungsfondsgesetzes (StFG).
Aufsichtsstruktur des WSF
Die Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH (Finanzagentur) ist ein privatrechtliches Unternehmen, an dem die Bundesrepublik Deutschland (vertreten durch das Bundesministerium der Finanzen) unmittelbar und alleine beteiligt ist.
Sie nimmt auf gesetzlicher Grundlage Aufgaben für den Bund wahr, darunter seit dem Jahr 2020 die Verwaltung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) und die Betreuung der im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ausgereichten Stabilisierungsinstrumente. Das Bundesministerium der Finanzen übt die Rechts- und Fachaufsicht über die Finanzagentur aus. Über Grundsatzfragen des WSF, Angelegenheiten von besonderer Bedeutung sowie wesentliche Maßnahmen und Auflagen entscheidet der interministerielle WSF-Ausschuss (§ 20 StFG).
Im Rahmen der parlamentarischen Kontrollaufgabe gemäß des Stabilisierungsfondsgesetzes (StFG) wird das Bundesfinanzierungsgremium vom Bundesministerium der Finanzen zu allen Fragen, die das Sondervermögen WSF betreffen, unterrichtet.