Grüne Ausgaben und Berichterstattung

Seit 2020 begibt die Bundesrepublik Deutschland Jahr für Jahr kontinuierlich Grüne Bundeswertpapiere, bis heute insgesamt 73,25 Mrd. Euro. Jährlich verantwortet das „Kernteam Grüne Bundeswertpapiere“ mit Unterstützung der Interministeriellen Arbeitsgruppe, bestehend aus sieben Bundesministerien, die Berichterstattung – beginnend mit der Zusammenstellung grüner Ausgaben. Das sind jene Ausgaben, die im Bundeshaushalt des Vorjahres als anrechenbar für Grüne Bundeswertpapiere identifiziert wurden, weil sie bspw. einen Beitrag zum Klimaschutz, zur Anpassung an den Klimawandel oder zum Erhalt der biologischen Vielfalt leisten.

  • Mit dem Allokationsbericht werden dem Jahresemissionsvolumen von Grünen Bundeswertpapieren diese Umwelt-, Klima- und Naturschutzausgaben aus dem Bundeshaushalt des Vorjahres zugeordnet.
  • Mit dem zugehörigen Wirkungsbericht wird in der Folge ein transparenter Überblick über die Auswirkungen dieser Ausgaben auf Klima, Umwelt und Natur gegeben.

Naturgemäß bilden die im Allokationsbericht zugeordneten Ausgaben in jedem Jahr nur einen Teil des deutlich größeren Engagements des Bundes für Nachhaltigkeit, Ökologie und Klima ab. Doch es ist ein Qualitätsmerkmal der Grünen Bundeswertpapiere, dass strikt auf die Vermeidung von Doppelanrechnungen (Double-Counting) geachtet wird und nur Ausgaben berücksichtigt werden, die nicht Teil anderer Green Bonds (z.B. der KfW, der EU oder von Bundesländern) sind.

Der Vielzahl an unterschiedlichen Projekten und verfolgten Ziele entsprechend, sind auch die berichteten Daten und Indikatoren der in den Wirkungsberichten vielfältig und dem jeweiligen Zweck angepasst. Sie sind ein Beleg für die große Bandbreite der Fördermaßnahmen und reichen bspw. von den eingesparten Treibhausgasemissionen durch Klimaschutzprojekte (wie jene der Nationalen Klimaschutzinitiative) über die sanierten und neu errichteten Kilometer des deutschen Schienennetzes und der errichteten Schallschutzwände oder die Liste der unterstützten internationalen Umweltschutzabkommen und -organisationen (wie IPCC oder das Abkommen von Montreal) bis hin zur Zahl der durchgeführten Grundlagenforschungsprojekte. Zu Beginn der Berichte werden diese wesentlichen Beiträge zusammengefasst und übersichtlich dargestellt.

Für interessierte Leserinnen und Leser gibt es neben den aggregierten und quantitativen Daten im weiteren Verlauf der Berichte zusätzliche Details zu jedem Haushaltstitel des Green Bond Programms: qualitative Beschreibungen, Fallbeispiele, Metriken, Limitationen und Links zu tiefergehenden Informationen wie Ergebnisberichten von Forschungsprojekten, aktuellen Projektsteckbriefen oder externen Evaluierungsberichten. Für besondere staatliche Ausgabenbereiche wie die Internationale Zusammenarbeit oder die Grundlagenforschung wird auf diese Weise ein hohes Maß an Transparenz erreicht. Der Bund verdeutlicht damit in der öffentlichen Kommunikation die eigenen strengen Vorgaben und Untersuchungen zur Sicherstellung, dass die durchgeführten Maßnahmen, Aktivitäten und Projekte, die den Grünen Bundeswertpapieren zugeordnet wurden, tatsächlich grün sind.

Erklärfilm: Die grünen Ausgaben im Bundeshaushalt

(englischsprachig, Filmdauer 8:24 Minuten)

Mit Rahmenwerk, Allokations- und Wirkungsbericht orientiert Deutschland sich bei den Grünen Bundeswertpapieren an internationalen Marktstandards wie den ICMA Green Bond Principles. Diese entwickeln sich stetig weiter, und es bilden sich „best practices“. Dazu trägt auch der Bund wesentlich bei: Sei es mit dem von der Finanzagentur entwickelten Twin Bond Konzept, das es ermöglicht, grüne und konventionelle Zwillingsanleihen direkt zu vergleichen, und auf einen Blick einen grünen Referenzzins bereitstellt. Sei es mit der ausführlichen Berichterstattung, die Investorinnen und Investoren transparent und verbindlich über die Mittelverwendung (use of proceeds) informiert.

Um auch zukünftig aktiv an der Weiterentwicklung von Marktstandards mitzuwirken und weiterhin andere Emittenten zur Begebung grüner Anleihen zu motivieren, überarbeitet Deutschland aktuell seinen grundlegenden grünen Rahmen. Damit wird Entwicklungen wie z.B. dem Inkrafttreten der EU-Taxonomie Rechnung getragen, soweit sie auf das grüne Ausgabenportfolio Anwendung finden können. Das für nächstes Jahr vorgesehene Update soll das etablierte und von Investorinnen und Investoren für seine Qualität geschätzte Rahmenwerk für Grüne Bundeswertpapiere unter aktuellen Standards bestätigen. Die Bundesrepublik Deutschland unterstreicht damit ihr starkes Engagement für Sustainable Finance und ihre Rolle als Förderer des Marktes für nachhaltige Finanzprodukte. Sie wird weiter liquide Green Bonds über alle Benchmark-Laufzeiten der Kurve anbieten und die hohe Markttransparenz aufrechterhalten.